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Handwerker-Rechnung mit in die Steuererklärung


Die Lohnkosten für fast alle Handwerkerarbeiten am Haus
können Privatkunden von der Steuer absetzen.
Pro Haushalt können sie ab dem
1. Januar 2009 bis zu 1.200 Euro im Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen.

Wichtig: Absetzbar sind nur die Lohnkosten, nicht das Material.
Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden

Der Steuerzahler muss die Handwerkerrechnung beim Finanzamt einreichen.
Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
Lohnkosten und Fahrtkosten (einschl. MwSt.) sind begünstigt.
Der Anteil der Lohnkosten muss in der Handwerkerrechnung
extra ausgewiesen sein.
Bei Wartungsverträgen genügt eine Anlage zur Rechnung,
aus der die Lohnkosten hervorgehen.